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Mofa
  Mindestalter: 15 Jahre
  Eingeschlossene Klasse: -


Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen "Führerschein"
noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt.
Es gilt eine durch die Bauart bestimmte
  - Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Auch die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren ist gestattet,
wenn ein dafür vorgesehener Sitz angebracht wurde.