Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klasse: -
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen "Führerschein"
noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt.
Es gilt eine durch die Bauart bestimmte
- Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Auch die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren ist gestattet,
wenn ein dafür vorgesehener Sitz angebracht wurde.
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klasse: -
Eine Mofa-Prüfbescheinigung stellt im offiziellen Sprachgebrauch weder einen "Führerschein"
noch eine Fahrerlaubnis dar. Sie wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt.
Es gilt eine durch die Bauart bestimmte
- Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Auch die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren ist gestattet,
wenn ein dafür vorgesehener Sitz angebracht wurde.